Nach §§ 823 BGB ist jeder Deutsche zum Schadenersatz verpflichtet. Die Privathaftpflichtversicherung sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen grundsätzlich nicht begrenzt ist, sollte die Deckungssumme der Versicherung möglichst hoch gewählt werden. Wir empfehlen eine Dekungssumme von mindestens € 15 Millionen,
besser € 50 Millionen für Personen- und Sachschäden.
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