Verschiedenes » Infos zur Kapital-Lebensversicherung

Kapital-Lebensversicherungen (im Gegensatz zu fondsgebundenen Verträgen) dürfen laut Gerichtsurteil als legaler Betrug bezeichnet werden. Das Landgericht Hamburg führte in seiner Urteilsbegründung aus (AZ 74 047 / 83):
 
Die streitige Äußerung dient der Aufklärung der Verbraucher über das Wesen der Lebensversicherung zur Altersversorgung. Durch die Einstufung dieser Versicherung als legaler Betrug wird vor dem Abschluss solcher Verträge abgeraten.   
 
  LV Titania  (ARD PlusMinus)
 
 
 
 
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