Vermögen

Förderrente "Riester"
 
 
 
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Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Zulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Rentenniveau reduziert wurde.

Bei der Riesterrente werden Familien mit Kindern und geringem Einkommen besonders gefördert, selbst wenn ein Ehepartner nicht arbeitet und keine Eigenleistung erbringt. 

 

 

Steuervorteile

Aber auch gut verdienende Paare oder Singles können von den hohen Steuervorteilen (Eigenleistungen werden als Sonderausgaben berücksichtigt) der Riesterrente profitieren. Bei einem Jahreseinkommen von beispielsweise 110.000 Euro beträgt die staatliche Förderung für ein kinderloses Ehepaar immerhin 44,31%. Eine allein erziehende Mutter mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 25.000 Euro kann sogar eine staatliche Förderung von über 50% der Jahresbeiträge erhalten. Sie müssen der Steuererklärung eine Bestätigung Ihres Anbieters über den selbstgezahlten Beitrag beilegen. Zulagen können nicht geltend gemacht werden. Für 2007 können Sie einen Beitrag bis zu 1575 Euro geltend machen, ab 2008 dauerhaft 2100 Euro.

Die lebenslange Rentenleistung der Riesterrente wird später bei Renteneintritt (nachgelagert) zum dann geltenden individuellen Satz versteuert.

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