Versicherungen » Kindervorsorge
  unsere Empfehlung
Vermögen und Versicherungsschutz getrennt  abschließen.








Die Bedürfnisse der Kleinen sind vielfältig. Eltern und Großeltern fragen nach:

Vorsorge-Sparen

Für die Ausbildung oder die erste eigene Wohnung, aber auch als Altersvorsorge.
Keine Frage: Jeder hat den Wunsch, seinem Nachwuchs eine sichere Perspektive zu bieten. Wäre da nicht die Sorge um die Altersvorsorge. Schon heute ist die Rentensituation heikel, doch das volle Ausmaß werden erst unsere Kinder zu spüren bekommen. Die sehr lange Laufzeit macht es zum Glück möglich, auch mit kleinen Beiträgen viel zu erreichen.

Schulunfähigkeit, Berufsunfähigkeits-Option

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Das setzt aber bei Antragstellung eine erstklassige Gesundheit voraus. Eine Allergie oder ein paar Sitzungen beim Schulpsychologen, und es wird später schwer, noch eine Versicherung zu bekommen. Eine Option, später eine BU ohne Gesundheitsprüfung abschließen zu können, macht SInn.

Krankenzusatz - Zahnspange

Da die gesetzlichen Krankenkassen seit einigen Jahren, aus Kostengründen, ihre Leistungskataloge zunehmend kürzen, schließen immer mehr gesetzlich Versicherte eine private Krankenzusatzversicherung ab. Die gibt es für das Krankenhaus, den Arzt / Augenarzt und für den Zahnarzt, bzw. Kieferorthopäden.
Gerade bei Kindern kommen Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers häufig vor, da hilft meist nur die Zahnspange. Darum sollten Eltern, die nicht selbst mehrere tausend Euro für die Zahnspangen ihrer Kinder bezahlen möchten, rechtzeitig privat vorsorgen. Die Krankenzusatzversicherung Zahn nimmt ihnen einen großen Teil der Kosten ab.

Unfall-Invaliditätsabsicherung

Jedes Jahr verunglücken in Deutschland rund 1,67 Millionen Kinder, mehr als 537.000 von ihnen im Häuslichen- und Freizeitbereich. Damit gehören Unfälle zu den höchsten Gesundheitsrisiken von Kindern. Die private Unfallversicherung für Kinder kostet nur wenige Euro im Monat und sollte unbedingt vorhanden sein.

Haftpflicht trotz Deliktunfähigkeit

Kinder unter sieben Jahre sind per Gesetz deliktunfähig und müssen deshalb auch nicht für die von ihnen angerichteten Schäden geradestehen. Im Straßenverkehr, wo es oft besonders teuer wird, liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Eltern deliktunfähiger Kinder haften nur dann für deren Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, beispielsweise, wenn sie die vierjährige Tochter stundenlang alleine auf dem Gehweg vor dem Haus spielen lassen oder dem sechsjährigen Sohnemann gestatten, im Porzellangeschäft wild herumzutoben. Verbindliche Maßstäbe gibt es allerdings nicht. Ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt oder nicht, müssen im Zweifelsfall die Richter entscheiden. Und die haben tendenziell Nachsehen mit jungen Familien.
Das klingt zunächst wie eine gute Nachricht: Rein juristisch müssten Eltern demnach die zerschossene Scheibe, das zerkratzte Auto oder den saftgetränkten Teppich in der Regel nicht ersetzen. Die Kehrseite der Medaille: Moralisch fühlen sich die meisten trotzdem zum Schadensersatz verpflichtet, zumal Kinder typischerweise Schäden im engen, persönlichen Umfeld anrichten. Um das Verhältnis zu Verwandten, Freunden und Nachbarn nicht zu trüben, müssen Eltern im Schadensfall oft tief in die Tasche greifen. Besteht juristisch keine Pflicht zum Schadensersatz, zahlt die private Haftpflicht nämlich keinen Cent.

Junge Eltern sollten deshalb eine Police wählen, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder problemlos reguliert.