Verschiedenes » Erwerbssicherung

Unfälle, Krankheiten oder Kräfteverfall können dazu führen, dass Sie vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, für Ihren Lebensunterhalt und die tägliche Versorgung selbst aufzukommen.

In dieser Situation benötigen Sie Geld und Hilfe von Dritten.


 
Unfälle sind plötzlich und unfreiwillig erlittene äußere Einwirkungen mit der Folge einer andauernden körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität). Staatliche Institutionen, wie z.B. Schulen oder Universitäten sowie alle Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Schul- oder Arbbeitszeit Versicherungsschutz zu gewährleisten. Von 168 Wochenstunden sind so im besten Fall vielleicht 50 Stunden versichert.

Für den weit größeren Freizeitbereich muss selbst vorgesorgt werden.  >> siehe Unfallversicherung
 
Wer seinem Lebensunterhalt wegen einer Krankheit oder eines Gebrechens nicht mehr nachkommen kann, erhält unter
bestimmten Voraussetzungen die staatliche Erwerbsminderungsrente. Eine Bewilligung ist davon abhängig,
wieviele Arbeitsstunden täglich noch geleistet werden können.
 
 
Dabei spielt es keine Rolle, welche Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. Das muss nicht der eigene Beruf sein.
Die Rentenhöhe errechnet sich dann nach der Anzahl der Arbeitsjahre und der Höhe des Verdienstes.
Im Durchschnitt sind das:
Wem das nicht reicht, und das dürften wohl nahezu alle Menschen sein, benötigt eine private Zusatz-Versicherung.

Dabei werden unterschiedliche Deckungskonzepte angeboten:
 
Vertragsart leistet Beitragshöhe Gesundheitliche Voraussezungen
Berufsunfähigkeits-Versicherung Rente ab 50% BU im eigenen Beruf hoch hoch
Erwerbsunfähigkeits-Versicherung Rente erst bei EU mittel mittel
Grundfähigkeits-Versicherung Rente bei Verlust der GF gering gering
  
Schwere-Krankheiten-Versicherung  Kapital bei Diagnose gering mittel
 
Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Form der Absicherung empfehlen wir jedem Menschen. Versichert ist hier immer der individuelle Beruf, der zum Zeitpunkt des möglichen Schadens (Krankheit, Unfall, Verschleiß) ausgeübt wird. Sehr wichtig sind hier korrekte Angaben beim Antrag zur Gesundheit und zum Beruf. Es gibt einen großen Wettbewerb zwischen den Versicherungsgesellschaften mit der Folge von teilweise sehr günstigen Beiträgen und sehr guten Versicherungsbedingungen. Die Auswahl zwischen den Angeboten sollte nach qualitativ hochwertigen Versicherungsbedingungen, Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Thema BU, guter und fairer Schadenregulierung und natürlich auch, aber an letzter Stelle, einem günstigen Beitrag erfolgen.
 
BU-Standards "Was muss meine BU-Rente leisten?"
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Der Begriff " erwerbsunfähig" wird häufig falsch interpretiert. Er bedeutet nicht, dass es ausreicht in "seinem" zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr tätig sein zu können, sondern dass man darüber hinaus auch keiner anderen beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. "Erwerbsunfähigkeit" ist auch nicht dasselbe wie "Erwerbsminderung", wie sie z.B. in der gesetzliche Rentenversicherung abgesichert ist. Es besteht aber eine große Ähnlichkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist aufgrund der konkreten Tätigkeitsabsicherung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung immer vorzuziehen. Es ist wesentlich einfacher "nur" in seinem Beruf "berufsunfähig" zu werden, als in "allen" Berufen "erwerbsunfähig" zu sein.

Eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung ist evt. eine sinnvolle Alternative, wenn wegen des hohen Risikos des ausgeübten Berufes eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht finanzierbar oder auch nicht versicherbar (Künstler, Sportler) ist. Der Beitrag einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegt je nch Beruf ca. 35% unter dem Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
 

Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung versichert im Gegensatz zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur bestimmte menschliche Fähigkeiten und nicht den konkreten Beruf bzw. die Erwerbsfähigkeit. Der Leistungsfall tritt hier ein, wenn bestimmte Grundfähigkeiten in Folge einer Krankheit, alterungsbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls verloren gehen. Es gibt eine Liste von genau beschriebenen Fähigkeiten, wie z.B. das Sehen, das Sprechen, das Hören, der Gebrauch der Hände, das Gehen, das Sitzen usw. Aus dieser Liste müssen einzelne oder auch mehrere Fähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können, damit die versicherte Rente gezahlt wird.

Die Grundfähigkeitsversicherung unterscheidet sich sehr stark von der Berufs- und auch von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese Absicherung kann daher nur unter bestimmten Umständen im Einzelfall eine Alternative zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein. Dies gilt speziell bei schwierig zu versichernden Berufen (Künstler, Sportler usw.) oder bei Einschränkungen der Gesundheit, die eine Absicherung bei der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung unmöglich oder zu teuer machen.

Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease Versicherung)
Die „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ leistet bereits bei der Diagnose bestimmter schwerer Krankheiten bzw. bei der Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden eine einmalige Entschädigung. Neben Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen gehören noch fast 30 weitere Krankheiten zum Leistungskatalog einiger Versicherer.

Die „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ unterscheidet sich wieder sehr von der Berufs- und auch von der Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie kann diese beiden Absicherungen nie wirklich ersetzen, sondern maximal nur ergänzen. Daher kann sie nur unter bestimmten Umständen im Einzelfall eine Alternative zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein. Dies gilt speziell wieder bei schwierig zu versichernden Berufen (Künstler, Sportler usw.) oder bei Einschränkungen der Gesundheit, die eine Absicherung bei der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung unmöglich oder zu teuer machen. Darüber hinaus kann sie neben einer vorhandenen Berufsunfähigkeitsrente Risiken abdecken, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Absicherungshöhe über eine gewünschte BU-Rente nicht mehr zu versichern wären (z.B. "Keyman-Policen" = wichtige Funktionsträger in Firmen).
Handlungsmatrix Prioritäten
   
Bedarfsermittlung Unfall
Budgetprüfung +
Risiko Beruf und Hobby Berufsunfähigkeit
Risiko Gesundheit oder Erwerbsunfähigkeit
Konfliktmanagement oder Grundfähigkeit
Angebot  
Dokumentation und / oder Schwere-Krankheiten